Leistungen
Führerscheinklassen
Ich bilde aus in den folgenden Klassen:
- Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50
cm³ Hubraum bei Benzinmotoren oder nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung bei
Elektromotoren.
- Klasse A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das
Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. (Mindestgewicht
somit mindestens 110 kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15
kW.
- Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht
mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg
nicht übersteigt. (Mindestgewicht somit mindestens 175 kg)
- Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als
15 kW.
- Klasse B:
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg, mit Anhänger bis
750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bei Anhängern über 750 kg
gilt die Kombination Kfz mit Anhänger bis max. 3.500 kg.
Wer seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, Kraftfahrzeuge
der Klassen B zu führen, das 30. Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim
Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet ist, erfüllt die
Voraussetzungen für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre"
- Klasse BE:
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
(Wohnwagengespann)( -
auch mit der Kl. BF17 möglich