Hier finden Sie mich:

 

 

Fahrschule

 

Herwig Singer

 

 

 

Bahnhofstr.11

 

39340 Haldensleben

 

(Eingang Alsteinstraße)

 

 

 

 

Telefon: 03904 / 49 96 77

 

Funk: 0173 / 720 12 92

 

 

Bürozeiten

 

 

Nach Vereinbarung

 

Aktuelles

Führerschein mit 17

 



Ich unterrichte Sie, damit Sie den Führerschein bereits mit 17 Jahren erhalten.

Aktueller Bußgeldkatalog:

 

 http://www.bussgeldkataloge.de/

 

 

 

Leistungen

Führerscheinklassen

Ich bilde aus in den folgenden Klassen:

 

  • Klasse AM:

    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
    mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50
    cm³ Hubraum bei Benzinmotoren oder nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung bei
    Elektromotoren.

                         

 

  • Klasse A1:

          Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
          125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das
          Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. (Mindestgewicht
          somit mindestens 110 kg)

          Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
          und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
          Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15
          kW.

                           

 

  • Klasse A2:

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht
    mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg
    nicht übersteigt. (Mindestgewicht somit mindestens 175 kg)

 

  • Klasse A:

    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
    mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
    Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als
    15 kW.

 

  • Klasse B: 

    Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg, mit  Anhänger bis
    750 kg.
    Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
    Bei Anhängern über 750 kg
    gilt die Kombination Kfz mit Anhänger bis max. 3.500 kg.

     
    Wer seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, Kraftfahrzeuge
    der Klassen B zu führen, das 30. Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim
    Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet ist, erfüllt die
    Voraussetzungen für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre"

 

  • Klasse BE: 

    Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
    einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse
    des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
    (Wohnwagengespann)(

  • auch mit der Kl. BF17 möglich